Ist mein Kind Haftpflicht versichert?

Leidtragender eines Unfalls ist nicht nur derjenige, der einen Schaden erleidet, sondern oft auch der Verursacher des Malheurs. Vor allem, wenn er keine Privat-Haftpflichtversicherung besitzt, und, z.B. bei einem Fahrrad- oder Schiunfall mit Körperverletzung und eventuellem Verdienstentgang, den Schaden aus eigener Tasche bezahlen muss.

Meist ist bereits in der Haushaltversicherung eine Privat-Haftpflichtversicherung enthalten, in der grundsätzlich auch Ihre Kinder mitversichert sind. Das Problem dabei: Sollte Ihr Nachwuchs bereits über ein eigenes Einkommen, z.B. Lehrlingsentschädigung, verfügen, nach dem 25. Lebensjahr noch studieren oder bereits vollständig ausgezogen sein, erfolgt eine automatische Beendigung des Versicherungsschutzes – ohne vorhergehende Information.

Viele Jugendliche – und ihre Eltern – erfahren dann oft erst im Schadensfall, dass sie gar nicht mehr versichert sind! Sorgen Sie daher rechtzeitig vor und schützen Sie Ihre Familie durch eine Erweiterung Ihrer Haushaltsversicherung bzw. durch eine eigene Privat-Haftpflichtversicherung für Ihr Kind.